Sicherstellung der Förderung von Studierenden mit Behinderung im Rahmen des Programms "Qualitätspakt Lehre"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird sichergestellt, dass auch Studierende mit Behinderung von den im Rahmen des Programms „Qualitätspakt Lehre“ (dritte Säule des Hochschulpakts) geförderten bzw. durchgeführten Maßnahmen profitieren, und ist vorgesehen Maßnahmen zur Förderung barrierefreier bzw. inklusiver Hochschuldidaktik, etwa durch ein hierfür reserviertes Teilbudget oder die Bevorzugung entsprechender Anträge, speziell zu fördern?<br /> <br /> In welcher Weise berücksichtigen die Förderrichtlinien und Auswahlverfahren der Begabtenförderungswerke für die Förderung von Studierenden und Promovierenden sowie die dafür geltenden Rahmenbedingungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Belange behinderter Menschen, und inwieweit sind die Angebote der Begabtenförderungswerke im Rahmen der ideellen Förderung barrierefrei?