Sicherstellung der Energienetzstabilität im Fall eines sogenannten Lastabwurfes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen (sei es durch Schaffung einer Nachfolgeverordnung der sogenannten "Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten", kurz "AblaV", oder durch freiwillige Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung, namentlich die Bundesnetzagentur, und den Industrieverbänden) werden zur Sicherstellung der Energienetzstabilität im Falle eines erforderlichen sogenannten "Lastabwurfes" im Energienetz von der Bundesregierung getroffen (www.welt.de/wirtschaft/plus242346495/Strom-Wenn-doch-kein-Wind-weht-fehlt-im-Notfall-die-Option-Brownout.html), und falls Folgemaßnahmen bereits ergriffen oder zumindest im Entwurfsstadium seitens der Bundesregierung begriffen sind, wann treten diese in Kraft, und wo sind diese dokumentiert?