Sicherstellung der Einhaltung des § 4 Abs. 1 Elektrogesetz durch Elektronikhersteller
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, um die Einhaltung des § 4 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) durch Elektronikhersteller sicherzustellen, insbesondere angesichts der Entwicklung, dass Verschleißteile, wie beispielsweise Akkus, verklebt werden (https://netzbeitrag.de/mobilfunk/2993/verbraucher-wollen-handys-und-smartphones-mit-wechsel barem-akku/)?