Sicherstellung der BAföG-Erhöhung zum 1. August bzw. 1. Oktober 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses am 9. Juli 2010 durch die Bundesländer sicherstellen, dass die geplante Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der BAföG-Freibeträge zum 1. August bzw. 1. Oktober 2010 wirksam werden; schließlich entsteht hierdurch eine erhebliche zeitliche Verzögerung und viele Schülerinnen, Schüler und Studierende haben mit der geplanten Erhöhung fest kalkuliert, bzw. ist vorgesehen, die geplanten Veränderungen auch rückwirkend zu gewähren (bitte begründen)?