Sicherheitsüberprüfungen Schutzsuchender außerhalb Deutschlands durch das BfV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche konkreten Aufgaben- und Befugnisnormen des Bundesverfassungsschutzgesetzes stützt sich das Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen Schutzsuchender außerhalb Deutschlands in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in Drittstaaten?