Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens der sogenannten Weißhelme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass im Rahmen des Aufnahmeverfahrens der sogenannten Weißhelme "alle geplanten Sicherheitsüberprüfungen stattgefunden haben" (Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 19/7629), also Sicherheitsüberprüfungen bei zehn Erwachsenen durchgeführt wurden (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Schriftliche Frage 21, Bundestagsdrucksache 19/5815), und gleichzeitig laut Bundesregierung alle Personen, die die geplante Sicherheitsüberprüfung bestanden haben, in Deutschland aufgenommen wurden, also sechs erwachsene Personen (Antworten zu den Fragen 2, 3, 7b auf Bundestagsdrucksache 19/7629)?