Sicherheitsüberprüfung von Flüchtlingen im Rahmen von Resettlement und humanitärer Aufnahmeprogramme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung und seit wann finden mittlerweile im Rahmen von Resettlement und humanitärer Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die die Aufnahme von Flüchtlingen aus einem Staat, in dem sie bereits um Schutz nachgesucht haben, betrifft, wenn eine Rückkehr in den Herkunftsstaat auf absehbare Zeit nicht möglich ist und ein dauerhafter Verbleib im Erstzufluchtsstaat nicht zumutbar erscheint, Sicherheitsüberprüfungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder der Bundespolizei statt?