Sicherheitsüberprüfung von Bewerbern bzw. Soldaten bei der Bundeswehr durch den Militärischen Abschirmdienst
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Umständen müssen Bewerber für den Dienst bei der Bundeswehr keine Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durchlaufen (bitte einzeln aufschlüsseln), und werden Bewerber, die aus offenkundigen Gründen in einer früheren Phase nicht in die engere Auswahl gekommen sind, bei erneuter Bewerbung nochmals einer Sicherheitsüberprüfung durch den MAD unterzogen?<br /> <br /> Welche Änderungen bei der Sicherheitsüberprüfung durch den MAD sind für bereits eingestellte Soldaten geplant (bitte einzeln aufschlüsseln)?