Sicherheitsmängel bei Arztpraxen mit Anschluss an die Telematikinfrastruktur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem internen Papier der Gematik, dass bei mehr als 90 Prozent der Arztpraxen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen wurden, Sicherheitsmängel bestehen und dass eine zusätzlich notwendige technische Absicherung nicht vorgenommen wurde (www.sueddeutsche.de/politik/patientendaten-hacker-sicherheit-1.4678689), einen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Gewährleistung des Schutzes der Daten von Patientinnen und Patienten, und falls ja, welchen?