Sicherheitslücken beim Staatsangehörigkeitsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz Sicherheitslücken aufweist (z. B. beim Umgang mit Identitätstäuschung bzw. bei fehlender Verfassungstreue einzubürgernder bzw. eingebürgerter Personen) und dass insoweit gesetzlicher Handlungsbedarf besteht (bitte begründen)?