Sicherheitslage im Sudan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der aktuellen Meldungen zu dem im Sudan verhängten Ausnahmezustand und den daraus resultierenden Verletzten und Todesopfern (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/kofler-osman-mirghani-sudan/2199526) die außenpolitische Situation und Sicherheitslage im Sudan, insbesondere in Karthum, und wie nimmt diese Bewertung Einfluss auf die aktuelle Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Asylverfahren (differenziert nach den jeweiligen Entscheidungsformen der Anerkennung als Asylberechtigte, der Zuerkennung der Flüchtlings- eigenschaft, der Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte und der Feststellung eines nationalen Abschiebeverbots)?