Sicherheitsinterviews vor der Ausreise afghanischer Geflüchteter im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützen sich die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, wie die Durchführung von Sicherheitsinterviews vor der Ausreise, im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, die laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 23-03-0548 geplant sind (bitte möglichst differenziert und unter Angabe der antizipierten durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der jeweiligen Schritte ausführen), und durch wen werden die angekündigten Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsinterviews konkret durchgeführt (bitte nach einzelnen Maßnahmen und zuständiger Institution unterscheiden und mit der jeweiligen Rechtsgrundlage anführen)?