Sicherheitseinbehalte bei Planungsleistungen im Bundeshochbau während der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die Praxis, wonach der Bund als Auftraggeber von Planungsleistungen bei Abschlagszahlungen einen Sicherheitseinbehalt von 5 Prozent zurückhält, trotz der Liquiditätsprobleme der Planer infolge der COVID-19-Krise weiterführen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die aktuelle Gesamtsumme der Sicherheitseinbehalte?