Sicherheitsbedenken zum Planfeststellungsbeschluss beim geplanten Stuttgart 21-Tiefbahnhof
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Trifft es zu, dass der geltende Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 nur den endgültigen Bauzustand regelt und das Eisenbahn-Bundesamt vor dem Start des Tiefbahnhofes eine erneute Genehmigung für den Betrieb erteilen muss (STUTTGARTER ZEITUNG vom 6. Oktober 2014 "Gutachter warnt vor Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof"), was wiederum nach meiner Auffassung die Gefahr bergen könnte, dass sicherheitsrelevante Auflagen und Nebenbestimmungen aufgrund der überhöhten Gleisneigung die geplanten Kapazitäten einschränken könnten?</p> <p>Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung im BUND/VCD-Gutachten zu Stuttgart 21, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 1.1 durch das Eisenbahn-Bundesamt aufgrund eines fehlenden "Nachweises gleicher Sicherheit" bei der geplanten Gleisneigung rechtswidrig zustande gekommen ist, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den weiteren Bau?</p>