Sicherheitsbedenken gegen die Mitte April dieses Jahres genehmigten Sichtflüge sowie Haftung bei Schadensfällen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die von der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH wie auch von Piloten der Lufthansa geäußerten erheblichen Sicherheitsbedenken gegen die Genehmigung von Sichtflügen Mitte April d. J. durch die Flugaufsicht, und wer trägt die Verantwortung für Schadensfälle bei den genehmigten Sichtflügen, beispielsweise aufgrund sehr geringer Flughöhen?