Sicherheitsaspekte einer möglichen Laufzeitverlängerung von AKWs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie vereinbart das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seine Antwort auf meine Mündliche Frage 5 vom 11. Mai 2022 (Plenarprotokoll 20/33) zu Sicherheitsaspekten der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken mit den Aussagen von Carsten Müller, Standortleiter vom Kernkraftwerk Isar 2, bei einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag am 12. Mai 2022 und von Ludwig Kohler, Abteilungsleiter Atom im Bayerischen Umweltministerium, nach denen ein Weiterbetrieb über den 31. Dezember 2022 hinaus "technisch problemlos möglich sei" und man "die Sicherheitsüberprüfungen auch jetzt noch, im laufenden Betrieb" machen könne, und welche Analysen und schriftlichen Stellungnahmen seitens der Kraftwerksbetreiber liegen der Einschätzung des BMUV zugrunde?