Sicherheitsanforderungen an eine heterologe Samenspende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung die strengeren Anforderungen an eine heterologe Samenspende in Deutschland gemäß § 6 i. V. m. Anlage 4 der TPG-Gewebeverordnung, obwohl das dänische Protokoll für die Untersuchung heterologer Samenspender ("Danish protocols for testing non-partner-sperm-donors" bzw. "Protokolle zur Diagnostik von HIV, Hepatitis B (HBV) und Hepatitis C (HCV) bei Nicht-Partner-Samenspendern") weniger invasiv ist und eine Untersuchung und Bewertung des Protokolls durch das European Centre for Disease Prevention and Control ergeben hat, dass die Beachtung des dänischen Verfahrens zum selben Maß die Patientensicherheit gewährleistet und das Argument des höheren Empfängerschutzes deshalb nicht vorgebracht werden kann?