Sicherheitsabstand eines Autofahrers beim Überholen von Radfahrern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei Kfz-Fahrern sehr häufig Unklarheit darüber herrscht, welchen Sicherheitsabstand sie beim Überholen zu Radfahrern einzuhalten haben und beim Überholen mit zu geringem Abstand die objektive Sicherheit sowie das subjektive Sicherheitsempfinden von Radfahrern gefährdet wird, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zur Lösung dieses Problems zu tun?<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs zu der Rechtsauffassung, wie sie von Stefan Lieb (Fuss e. V.) im Artikel unter www.mobilogisch.de/archiv/ archiv-ausgaben/131-das-ueberholen-vonradfahrern-ueberholen.html?pkcampaign=NLMai-2012-Ueberholen dargelegt wird mit der Konsequenz, dass „zu jedem Überholvorgang (. . .) ein Streifen- bzw. bei fehlenden Markierungen ein Richtungsfahrbahnwechsel“ gehöre, und was müsste ihrer Auffassung nach zur Durchsetzung dieser Rechtsauffassung, für die keine Veränderung des heute gültigen Verkehrsrechts notwendig ist, geschehen?