Sicherheit im Luftverkehr für Flugreisende und Besatzung
Flughafensicherheit/Sicherheitskontrollen: Durchführung durch eigenes Personal der Bundespolizei und private Dienstleister, Dienstleistungsunternehmen mit Personalbestand, Qualitätskriterien und Qualifikationsanforderungen, Schulungen durch das BMI und nachgeordnete Behörden, Konsequenzen aus dem EU-Prüfbericht; Nachtflugzeiten: Überwachung des Fatigue-Risk-Management-Systems (FRMS), Umsetzung der sog. EU-Fatigue-Verordnung; Laserattacken sowie Gefahr durch Drohnen: Planung gesetzlicher Änderungen zum Pilotenschutz<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)