Sicherheit als vorrangiges Grundrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, dass die Sicherheit als ein "Supergrundrecht" anzusehen sei, welches Vorrang vor allen anderen Grundrechten habe, und auf welcher Rechtsgrundlage kommen der Bundesinnenminister bzw. die Bundesregierung zu dieser Auffassung?