Seriengröße nach Inkrafttreten des Gesetzes zum autonomen Fahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Seriengröße automatisierter bzw. autonomer Fahrzeuge soll nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren (Bundestagsdrucksache 19/27439) bzw. der zur Ausgestaltung des Gesetzes geplanten Verordnungen in Deutschland möglich sein, und welche Seriengröße lässt die aktuelle Rechtslage nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zu?