Senkung des Krankenversicherungsbeitrags durch die Anhebung des Bundeszuschusses
<span>Senkung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Konjunkturpakets um 0,6 Prozent durch Erhöhung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds für 2009 und 2010, zusätzliche oder bereits für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehene Steigerung des Bundeszuschusses, Zeitpunkt für Erlass der Rechtsverordnung über den neuen Beitragssatz, Beteiligung des Schätzerkreises der GKV, Erfordernis von Zusatzbeiträgen</span>