Senkung der Beteiligungsschwelle für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis zu welchem Prozentwert ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Absenkung der Beteiligungsschwelle für Personengesellschaften von derzeit 95 Prozent gemäß § 1 Absatz 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) rechtlich zulässig, und bis zu welchem Prozentwert ist eine Absenkung der Beteiligungsschwelle für Kapitalgesellschaften von derzeit 95 Prozent gemäß § 1 Absatz 3 GrEStG rechtlich zulässig (bitte mit Begründung)?