Senkung der Bestandsmieten der im Eigentum der BImA stehenden Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten und in Großstadtregionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei wie vielen Wohnungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in angespannten Wohnungsmärkten in Großstadtregionen, die von Landesregierungen durch Rechtsverordnung als solche bestimmt sind (§ 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), die Bestands- sowie die Erstund Neuvermietungsmieten auf 10 Euro/m2 /nettokalt bereits herabgesetzt, wie es seit dem Haushaltsvermerk 60.4 im Einzelplan 60 des Bundeshaushaltsplans 2020 möglich ist, und wo wird die Herabsetzung geprüft?