Sendeerlaubnis für den russischen Auslandssender RT nach Ablauf des Brexit-Übergangszeitraums
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Darf nach Kenntnis der Bundesregierung der im Verfassungsschutzbericht explizit erwähnte russische Auslandssender RT mit seiner britischen Sendelizenz nach Ablauf des Brexit-Übergangszeitraumes noch in Deutschland und der EU senden?