Selbstanzeigen von Journalisten, Pressevertretern bzw. Mitarbeitern in Medien nach § 94 StGB beim Generalbundesanwalt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Selbstanzeigen von Journalistinnen und Journalisten, Pressevertreterinnen und -vertretern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Medien nach § 94 StGB beim GBA oder den Staatsanwaltschaften aus dem Jahr 2015 bekannt, und wenn ja, wie viele?