Seerettungsaktionen außerhalb der 30-Meilen-Zone vor der italienischen Küste im Rahmen der FRONTEX-Mission "Triton"
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung eine Meldung der italienischen Nachrichtenagentur adnkronos vom 9. Dezember 2014 ("Immigrati, Frontex ,preoccupata‘ per troppi interventi fuori area") zu, dass der zuständige Einsatzleiter der FRONTEX-Mission "Triton" sich dagegen verwahrt hat, Ressourcen der Mission für Seenotrettungsaktionen außerhalb der 30-Meilen-Zone vor der italienischen Küste einzusetzen, und inwiefern ist die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union FRONTEX völkerrechtlich verpflichtet, wenn sie von einem SAR-Fall (SAR: Search and Rescue) Kenntnis bekommen hat und helfen könnte, dies auch zu tun?</p>