Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (G-SIG: 11004274)
Abschluß der Verhandlungen über die Internationale Meeresbodenbehörde und den Internationalen Seegerichtshof, Inkraftsetzung des Übereinkommens vor Verbesserung des Tiefseebergbauregimes, Ratifikationsvorbereitungen in anderen Staaten; Vereinbarkeit der Verpflichtung zum Technologietransfer an ein internationales Unternehmen und einzelne Entwicklungsländer mit deutschem Recht, staatliche Förderung des Tiefseebergbaus; finanzielle Regelungen einschließlich Abgabenbelastung der Tiefseebergbauindustrie; Zuständigkeit für die rohstoffpolitischen Bestimmungen des Übereinkommens in der EG; Einberufung einer Revisionskonferenz; Zusammensetzung der Organe und Entscheidungsmechanismus der Internationalen Meeresbodenbehörde; Rechte, Verpflichtungen und Probleme deutscher Unternehmen aufgrund deutscher Tiefseebergbaugesetzgebung; frühzeitiger Beitritt der Bundesrepublik zum Übereinkommen als Voraussetzung für den Sitz des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg, hieraus entstehende Vorteile