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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-243803

Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)

Stage enactedUpdated 16d ago

Anhebung der Bedarfssätze in den Jahren 2019 und 2020 sowie der Einkommensfreibeträge in den Jahren 2019, 2020 und 2021, Erhöhung des Vermögensfreibetrags für Studierende auf 8.200 Euro sowie auf 2.300 Euro für Auszubildende mit Unterhaltspflichten, Anpassung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge an die BAföG-Sätze sowie der Sozialpauschalen an die aktuellen Sozialversicherungsbeitragssätze, Anpassung der Rückzahlungskonditionen für Studierende an die wirtschaftliche Entwicklung und individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit bei sozial gerechter Ausgestaltung, Anhebung regelmäßiger monatlicher Mindestrückzahlungsrate auf 130 Euro, Abschaffung bisheriger Förderungsart mit verzinslichem Bankdarlehen der KfW (sog. &quot;Hilfe zum Studienabschluss&quot;) zugunsten eines zinsfreien Staatsdarlehens, Einbeziehung von Ausbildungen an privaten Akademien im tertiären Bereich in die Förderungsfähigkeit;<br /> Änderung versch. §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 5 BAföG-Auslandszuschlagsverordnung sowie §§ 13a und b Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz