Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Anpassung der Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) an den aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse, Verhinderung des Missbrauchs synthetischer, psychoaktiver Stoffe, Erleichterung der Strafverfolgung, Streichung von Ausnahmeregelungen, Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, Festlegung von Höchtsverschreibungsmengen von Betäubungsmitteln