Sechsundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechsundvierzigste Anrechnungsverordnung - 46. AnrV)
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten