Sechsunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (G-SIG: 10020233)
<strong>Bezug:</strong> Bericht der Sachverständigenkommission "Staatszielbestimmungen/ Gesetzgebungsaufträge" vom 10.8.83 Siehe auch B25 und B45 sowie den inhaltlich gleichen Gesetzesantrag von Hessen B40 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einfügung eines Artikels 20a GG: Aufnahme des Umweltschutzes als Staatszielbestimmung ins Grundgesetz. Für Bund, Länder und Gemeinden führt das Gesetz zu keinen Mehrkosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umweltschutz * Staatszielbestimmung