Sechsunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügung eines Artikels 20a) (G-SIG: 11020073)
<strong>Bezug:</strong> Die Vorlage wurde bereits in der 10.WP eingebracht (s. GESTA 10.WP B45, Abschlußband S. 1108) Siehe auch C06, C18, C20, C23 und C118<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einfügung eines neuen Artikels 20a GG: Aufnahme des Umweltschutzes als Staatszielbestimmung entsprechend dem Vorschlag der Sachverständigenkommission "Staatszielbestimmungen/ Gesetzgebungsaufträge". Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Grundgesetz: Art.20a/Einführung eines Art. 20a als Staatszielbestimmung Umweltschutz * Staatszielbestimmung/Verankerung des Umweltschutzes als Staatszielbestimmung im Grundgesetz * Umweltschutz/Verankerung des Umweltschutzes als Staatszielbestimmung im Grundgesetz<br /> <br /> Zusammengeführt mit dem Gesetzentwurf auf BR-Drs 247/84