Sechsunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügung eines Artikel 20 a) (G-SIG: 10020240)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B25, B40 und B44 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung des Umweltschutzes als Staatszielbestimmung durch einen neuen Artikel 20 a in das Grundgesetz gem. dem Vorschlag der Sachverständigenkommission "Staatszielbestimmungen/ Gesetzgebungsaufträge". Es entstehen keine Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Staatszielbestimmung * Umweltschutz * Sachverständiger