Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Anpassung der Bundesbeteiligung an Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende für das Jahr 2010;<br /> Änderung § 46 Zweites Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Die Festlegung führt zu einer bereits eingeplanten Mehrbelastung des Bundeshaushaltes in Höhe von rd. 3,7 Mrd. Euro. In den Folgejahren hängt die Belastung von der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ab. Die Kommunen werden entlastet.