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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-190741

Sechstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes (G-SIG: 10020367)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Inhalt:</b> Erhöhung der Beträge und der Familieneinkommen in den Wohngeldtabellen, Ersatz der bisherigen Differenzierung der Höchstbeträge nach Gemeindegrößenklassen durch fünf auf das örtliche Mietenniveau abstellenden Mietstufen, Erhöhung der Wohngeldleistungen an Haushalte, in denen Personen über 60 Jahre mit Kindern zusammenleben, durch einen besonderen Elternfreibetrag. Ab 1987 entstehen Mehrkosten von jährlich 900 Mio DM, je zur Hälfte für Bund und Länder. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Altersgrenze für den Elternfreibetrag wird vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Der durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 aufgehobene Familienfreibetrag für Kinder bzw. Pflegekinder mit eigenen Einnahmen wird in Höhe von 1.200 DM wieder eingeführt. Bund und Ländern entstehen je zur Hälfte Mehrkosten in Höhe von 920 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohngeld * Mietspiegel/Einführung von fünf auf das örtliche Mietenniveau abstellenden Mietstufen * Eltern/Erhöhung der Wohngeldleistungen an Haushalte, in denen Personen über 60 Jahre mit Kindern leben, durch einen besonderen Elternfreibetrag