Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes
Einführung einer Vollstreckungspauschale für uneinbringliche Gebühren und Auslagen bei zollfremden Vollstreckungen im Auftrag von bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Umstellung auf Euro und Betragsanhebung betr. Zwangsgeld und Mahngebühr;<br /> Änderung §§ 11 und 19 sowie Einfügung § 19a Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, BT-Drs 17/3650