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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-213586

Sechstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (G-SIG: 00020446)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch K15 <br><br><b>Inhalt:</b> Neufassung des § 7a USG: Gewährung einer Mietbeihilfe an alleinstehende Grundwehrdienstleistende, die eine eigene Wohnung haben, unter Ausschluß einer Wohngeldgewährung; Neufassungsermächtigung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Als Mietbeihilfe wird der Ersatz der vollen Miete gewährt, jedoch monatlich nicht mehr als 420 DM, bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen; sind die Voraussetzungen dafür nicht gegeben, erhält der Berechtigte 70 v.H., jedoch monatlich nicht mehr als 294 DM. Die Kosten belaufen sich auf ca. 25 Mio DM im Jahr. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundwehrdienst * Mietbeihilfe gem.Unterhaltssicherungsgesetz