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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-116423

Sechstes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 14019952)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Inhalt:</b> Einfügung § 86a sowie Änderung §§ 87 und 180 Strafvollzugsgesetz: Aufnahme und Speicherung der Lichtbilder von Gefangenen zum Zwecke der Identitätskontrolle, Möglichkeit der Übermittlung zu Fahndungszwecken, Zulassung der Übermittlung personenbezogener Daten von Gefangenen an die Finanzbehörden. Dem Bund entstehen keine, den Ländern Kosten in unbekannter Höhe. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung § 100a Strafprozessordnung: Erweiterung des Anwendungsbereichs der Telekommunikationsüberwachung auf sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Kinderpornographie. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgefangener/Identitätsfeststellung von Gefangenen durch Lichtbilder * Identitätsfeststellung/Identitätsfeststellung von Gefangenen durch Lichtbilder * Datenübertragung/Übermittlung personenbezogener Daten von Gefangenen an Finanzbehörden * Finanzbehörde/Übermittlung personenbezogener Daten von Gefangenen an Finanzbehörden * Personenbezogene Daten/Übermittlung personenbezogener Daten von Gefangenen an Finanzbehörden * Strafprozessordnung/Änderung § 100a StPO betr. sexueller Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie * Sexueller Missbrauch/Änderung § 100a StPO betr. sexueller Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie * Kinderpornographie/Änderung § 100a StPO betr. sexueller Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie * Überwachung des Fernmeldeverkehrs/Änderung § 100a StPO betr. sexueller Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie