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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-155262

Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (G-SIG: 12020664)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Standesrichtlinien der Rechtsanwälte (BVerfGE 76 S. 171 ff und S. 196 ff); Anregungen der Koalitionsarbeitsgruppe "Deregulierung" <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer verfassungskonformen Satzungskompetenz für Standesrichtlinien, Deregulierung und Weiterentwicklung des Berufsrechts für steuerberatende Berufe; Aufnahme einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß einer Standesrechtssatzung in das Gesetz, Übertragung der Satzungskompetenz auf eine bei der Bundessteuerberaterkammer angesiedelte Satzungsversammlung, Regelung der Beschlußfassung; Verbesserung der Werbebefugnis und der Kooperationsmöglichkeiten von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten durch örtliche, überörtliche und ausländische Zusammenschlüsse mit allen anderen rechts- und wirtschaftsberatenden, in Berufskammern organisierten Berufen zu Sozietäten oder Bürogemeinschaften; Regelung des Berufszugangs bei Teilzeitbeschäftigung und von Bürgern mit DDR-Fachschulabschlüssen, der Zulassung zur Steuerberaterprüfung, der Rücknahme oder des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater, der Honorarabtretung, der vertraglichen Beschränkung von Ersatzansprüchen bei Beratungsfehlern sowie der Vertretung, Erleichterung der Geschäftsführung der Berufskammer und Beschleunigung berufsgerichtlicher Verfahren. Das Gesetz hat keine finanziellen Auswirkungen auf Bund und Länder. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Neue, bis Ende 1995 befristete und auf je eine bereits vorhandene Beratungsstelle beschränkte Übergangsregelung für weitere Beratungsstellen von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten in den neuen Bundesländern, Anrechnung von in Teilzeitbeschäftigung abgeleisteter hauptberuflicher praktischer Tätigkeit bei der Zulassung zur Steuerberaterprüfung, Erweiterung der Ermächtigungsnorm § 158 Nr. 6 Steuerberatungsgesetz über die Haftpflichtversicherung, Schaffung einer Ermächtigung für die Landesregierungen zur Verlagerung von schlichten Verwaltungsaufgaben der obersten Finanzbehörden der Länder auf die Oberfinanzdirektionen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuerberater/Weiterentwicklung des Standes- und Berufsrechts von Steuerberatern * Standesrecht/Ermächtigung zum Erlaß einer Standesrechtssatzung für Steuerberater * Deregulierung/Abbau von Reglementierungen für Steuerberater * Werbung/Verbesserung der Werbebefugnis für Steuerberater * Teilzeitbeschäftigung/Regelung des Berufszugangs bei Teilzeitbeschäftigung für Steuerberater * Neue Bundesländer/Übergangsregelung für Steuerberatungsstellen in den neuen Ländern * Haftpflichtversicherung/Erweiterung der Ermächtigungsnorm § 158 Nr. 6 StBerG für Regelungen über die Haftpflichtversicherung * Finanzverwaltung/Verlagerung von Verwaltungsaufgaben der obersten Finanzbehörden der Länder auf die Oberfinanzdirektionen * Oberfinanzdirektion/Verlagerung von Verwaltungsaufgaben der obersten Finanzbehörden der Länder auf die Oberfinanzdirektionen