Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
Möglichkeit der Modifizierung von durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigten Verfahrensvorgaben bzw. Nutzung angemessener Ersatzlösungen bei Ausbildung und Prüfung von Steuerbeamten, Entscheidungsbefugnis bei den Landesbehörden statt Regelung durch Rechtsverordnung, damit Ermöglichung flexibler Lösungen im unvorhersehbaren Pandemieverlauf sowie Gewährleistung bestmöglicher Ausbildung und planmäßiger Einsetzbarkeit dringend benötigter Nachwachskräfte und einer funktionsfähigen Steuerverwaltung;<br /> Änderung §§ 3, 4, 6, 9 und Einfügung § 10 Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz sowie Änderung der Überschrift in <strong>Steuerbeamtenausbildungsgesetz</strong> (StBAG)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungsmöglichkeiten bei der Dauer einzelner Abschnitte der praktischen Einweisung und bei der normierten mündlichen Prüfung, redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung § 5 Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz