Sechstes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (6. StUÄndG) (G-SIG: 15019118)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B002 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 39 Stasi-Unterlagengesetz: Erhöhung der Zahl der vom Deutschen Bundestag in den Beirat des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu entsendenden Mitglieder von sieben auf acht. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes/ Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Beirats aus dem Bundestag von sieben auf neun