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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-90678

Sechstes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (6. StUÄndG) (G-SIG: 15019063)

Stage otherUpdated 4mo ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch B012 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 39 Stasi-Unterlagen-Gesetz: Erhöhung der Zahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Beirats beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes von sieben auf neun. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes/ Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Beirats aus dem Bundestag von sieben auf neun