Sechstes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (G-SIG: 10020289)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung versch. §§ PBefG, Durchführung des Schienenparallel- und -ersatzverkehrs auch von anderen als den Schienenunternehmen, Berücksichtigung der Ziele der Landesplanung und der Nahverkehrsprogramme. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schienenersatzverkehr/Durchführung des Schienenparallel- und -ersatzverkehrs auch von anderen als den Schienenunternehmen * Verkehrsunternehmen/Durchführung des Schienenparallel- und -ersatzverkehrs auch von anderen als den Schienenunternehmen * Personennahverkehr/Koordinierung der Besitzstandsrechte im Personenbeförderungsgesetz mit den Zielen der Landesplanung und mit den Nahverkehrsprogrammen