Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer für erstmals zugelassene Personenkraftwagen anhand der von den Zulassungsbehörden übermittelten CO2-Werte nach WLTP (Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge) zum Stichtag 1. September 2018 in Anlehnung an das künftige Verkehrsrecht;<br /> Änderung Art. 1 und 3 Verkehrsteueränderungsgesetz sowie versch. §§ Kraftfahrzeugsteuergesetz