Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-116050

Sechstes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG) (G-SIG: 14019903)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Fünftes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes, BGBl I 2002, Nr. 11 S.693 (s. K008) Siehe auch K004, K007 und K011 Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 144/02 K013 <br><br><b>Inhalt:</b> Überführung von Bachelor- und Masterstudiengängen aus dem Erprobungsstadium in das Regelangebot der Hochschulen, Verpflichtung zur Bildung verfasster Studierendenschaften an allen Hochschulen, grundsätzliche Studiengebührenfreiheit eines Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie eines Studiums in einem konsekutiven Studiengang, der bis zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt; Änderung versch. §§ Hochschulrahmengesetz, Neufassungsermächtigung. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Übergangsregelung für wissenschaftliches Personal bei der Befristung von Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit bis zum 28.2.2005. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Studium/Bachelor- und Masterstudiengänge als Regelangebot der Hochschulen * Studentenschaft/Verpflichtung der Hochschulen zur Bildung verfasster Studierendenschaften * Studiengebühren/ Grundsätzliche Studiengebührenfreiheit * Befristetes Arbeitsverhältnis/Übergangsregelung bei der Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal