Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Möglichkeit des Kuratoriums zur vorübergehenden Aussetzung der Mitgliedschaft eines Kuratoriumsmitglieds oder eines Vertreters;<br /> Änderung § 5 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"