Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (G-SIG: 11020685)
<b>Bezug:</b> Siehe auch I12 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Renten wegen Contergan-Schadensfällen um linear 7,5 v.H. ab 1.1.1991; Änderung § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder". Es entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 1,62 Mio DM, die durch das Stiftungskapital und dessen Zinsen gedeckt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Contergangeschädigter/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte * Behindertes Kind/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte * Rentenanpassung/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte