Sechstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
Anpassung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen an die im Bundesverkehrswegeplan 2030 prognostizierte Verkehrsentwicklung;<br /> Änderung Anlage zu § 1 Fernstraßenausbaugesetz<br /> <br /> Bezug: Bundesverkehrswegeplan 2030 auf BT-Drs. 18/9350<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Klarstellung der Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften über Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs auf laufende und fest disponierte Vorhaben; Überarbeitung des Bedarfsplans betr. Vorhaben in 12 Bundesländern durch zahlr. redaktionelle Änderungen, Klarstellungen, Änderung der Dringlichkeit durch Hochstufung von 12 Projekten in den Vordringlichen Bedarf und 24 Projekten in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht, Abstufung von Projekten mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio Euro sowie Vorhabenstreichung zugunsten von Teilprojekten;<br /> Einfügung § 8 sowie erneute Änderung Anlage zu § 1 Fernstraßenausbaugesetz