Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
<span>Entlastung der Beitragszahler, Neufestsetzung der Lastenverteilung zwischen Bund und BA und Errichtung eines Sondervermögens für Versorgungsrückstellungen: Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 v.H. auf 3,9 v.H., Abschaffung der Zahlungen des Bundes für Berücksichtung von Kindererziehungszeiten sowie des Aussteuerungsbetrages, Beteiligung der BA zur Hälfte an den Eingliederungsleistungen und den Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Finanzierung und Verwaltung des Versorgungsfonds;</span><br /> <span>Änderung §§ 341, 345a und 347 sowie Einfügung § 366a SGB III, Änderung §§ 46 SGB II sowie § 224a SGB VI, Einfügung §§ 7b und 18 Versorgungsrücklagegesetz</span><br /> <br /> <span>Der Bundeshaushalt wird um rund 3 Mrd. Euro entlastet.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:</span> <span>Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3 v.H., nach Beitragsjahren und Altersklassen gestaffelte Verlängerung des ALG I für ältere Arbeitslose: Staffelung, Voraussetzungen, Anspruch auf Eingliederungsgutscheine<br /> <span>Einfügung § 434r sowie erneute Änderung § 341 SGB III<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Siehe auch G056 sowie G076<br /> </span></span></span></span>